2026 Aktuelles》Leitfaden zum Gesetzentwurf für das Gesetz über Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Stablecoins, Lizenzen, Sanktionen – alles im Detail erklärt

CryptoCity

Die Exekutive genehmigte den Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“, der die Dienstleister in 7 Kategorien einteilt und das Erlaubnis- bzw. Lizenzsystem (Lizenzen) einführt. Das neue Gesetz regelt den Vermögensverwahrungsbereich besonders streng und legt fest, dass bei Stablecoins keine Zinsen gewährt werden dürfen. Falls es um Betrug geht, droht eine Höchststrafe von 200 Millionen Taiwan-Dollar; damit tritt die Kryptoindustrie in Taiwan in ein Zeitalter der Rechtskonformität ein.

  • Dieser Artikel wurde am 2026/4/8 aktualisiert und auf die von der Exekutive genehmigte Entwurfsfassung geändert

Der Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte ist durch die Exekutive gegangen – die „Low-Effort“-Zusammenfassung zum einmaligen Durchschauen

Die Krypto-Währungsbranche in Taiwan erhält endlich eine klare Regulierungsära! Nachdem die Finanzaufsichtsbehörde (FSC) im vergangenen Jahr einen ersten Gesetzentwurf veröffentlicht hatte, hat die Exekutive Anfang April dieses Jahres den Entwurf „Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ zur Änderung bereits genehmigt und wird ihn zur Prüfung in den Legislativ-Yuan einreichen. Ziel ist es, die Entwicklung und das Management der virtuellen Vermögenswerte in Taiwan zu verbessern, die Rechte der Transaktionsbeteiligten zu schützen und Innovationen in der Finanztechnologie zu fördern.

Im Vergleich zur Fassung von 2025 ist die von der Exekutive beschlossene Version in Bezug auf Strafen und Management noch strenger! Nachdem „Crypto City“ die komplizierten Gesetzesbestimmungen gelesen hat, hat es 4 Hauptpunkte zusammengestellt, um Lesern das schnelle Verständnis zu erleichtern. Wenn du den neuesten vollständigen Entwurf sehen möchtest, kannst du dir diese PDF-Datei zum „Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ ansehen.

Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte – 4 Hauptpunkte

Hauptpunkt 1: Einteilung der Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte und Antrag auf Lizenzen

Der Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ regelt eindeutig, dass Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte jeweils entsprechend ihrer Art eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen und erst dann eine Erlaubnislizenz (Lizenz) erhalten, um Geschäfte betreiben zu dürfen. Wer ohne Erlaubnis und ohne Erteilung einer Erlaubnislizenz tätig ist, darf die entsprechenden Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten nicht betreiben.

Außerdem legt die neue Entwurfsfassung ausdrücklich fest, dass Anbieter „ohne Beitritt zu einem branchenspezifischen Berufsverband nicht geschäftlich tätig sein dürfen“, wodurch die Selbstregulierung der Branche umgesetzt wird. Traditionelle Finanzinstitute können nach Erteilung einer Erlaubnis zudem „auch“ Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten betreiben und sind von bestimmten Vorschriften ausgenommen.

Die Finanzaufsichtsbehörde teilt Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte in 7 Kategorien ein:

  • Tauschdienstleister für virtuelle Vermögenswerte: Betreibt den Tausch virtueller Vermögenswerte gegen neue Taiwan-Dollar, ausländische Währungen sowie Währungen aus dem Festland China und Regionen wie Hongkong oder Macau, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen; oder betreibt den Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und die damit verbundenen Dienstleistungen.
  • Anbieter von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte: Betreibt Geschäfte eines konzentrierten Handelsmarkts für virtuelle Vermögenswerte, also als Tauschdienstleister für virtuelle Vermögenswerte.
  • Dienstleister für die Übertragung virtueller Vermögenswerte: Betreibt die Übertragung virtueller Vermögenswerte und die damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen für Zahlungen mit virtuellen Vermögenswerten.
  • Dienstleister für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte: Betreibt die Verwahrung oder Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder der Werkzeuge zur Kontrolle virtueller Vermögenswerte sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
  • Underwriter/Emissions- und Platzierungsdienstleister für virtuelle Vermögenswerte: Betreibt die Emission oder den Verkauf virtueller Vermögenswerte sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
  • Kredit- und Darlehensdienstleister für virtuelle Vermögenswerte: Betreibt den Erwerb virtueller Vermögenswerte mit Vereinbarung, virtuelle Vermögenswerte in gleicher oder höherer Menge bzw. gleichem oder höherem Wert zurückzugeben bzw. zu leisten, sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
  • Andere Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte: Betreibt andere Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, die von der zuständigen Behörde genehmigt wurden

Bildquelle: von Crypto City erstellt – Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Typen der Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte, Antrag auf Lizenzen

Frist für den Antrag auf Erlaubnis-/Lizenztitel

Für die Übergangsphase, die den Anbietern am meisten am Herzen liegt, gibt es in der Fassung der Exekutive klarere Regelungen: Bestehende Anbieter, die bereits eine Registrierung zur Geldwäscheprävention abgeschlossen haben, müssen innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag stellen und innerhalb von 18 Monaten eine Erlaubnislizenz erhalten. Wer bis zum Ablauf nicht beantragt oder die Anforderungen nicht erfüllt, darf den Betrieb nicht fortsetzen.

Regulierungen für Anbieter von Auslandswährungen vor Ort

Was ausländische Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte betrifft (z. B. ausländische Krypto-Börsen), gilt: Wenn sie in Taiwan eine Niederlassung gründen wollen, müssen sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen und eine Erlaubnislizenz erhalten; außerdem müssen sie in Taiwan die Gründung eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung registrieren.

Hauptpunkt 2: Management- und Aufsichtsstruktur der Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte

Die Finanzaufsichtsbehörde hat sich außerdem an Regelungen der EU MiCA sowie an Vorgaben aus Ländern wie Japan und Singapur orientiert und stellt strenge Anforderungen an Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte. „Crypto City“ fasst die folgenden Punkte zusammen:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten eines Dienstleisters für virtuelle Vermögenswerte gegenüber Dritten darf das in Relation zum Nettovermögen festgelegte Vielfache nicht überschreiten; der Gesamtbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten darf das in Relation zum Gesamtbetrag der kurzfristigen Vermögenswerte festgelegte Prozentsatzmaß nicht überschreiten. Für Finanzinstitute, die zugleich mitbetreiben, gilt dies jedoch nicht; die genannten Vielfachen und Prozentsätze werden von der zuständigen Behörde festgelegt.

Internes Kontrollsystem und Verwaltungsstrafen (Geldbußen)

Dienstleister müssen ein internes Kontrollsystem und Sicherheitsvorschriften aufbauen. Wenn das interne Kontrollsystem nicht gut ist, keine Finanzberichte nach den Vorschriften gemeldet werden oder keine Prüfungen zur Ein- und Auslistung umgesetzt werden, drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von mindestens 300.000 Taiwan-Dollar und höchstens 6.000.000 Taiwan-Dollar, und es kann für jeden Fall (pro Verstoß) erneut bestraft werden.

Verwahrung von Kundenvermögen

Vermögenswerte, die ein Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte für Kunden verwahrt, sind getrennt von dessen eigenem Vermögen nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Methoden zu behandeln. Zu den Kundenvermögenswerten gehören die virtuellen Vermögenswerte der Kunden, gesetzliche Zahlungsmittel und andere Vermögenswerte. Gläubiger eines Dienstleisters für virtuelle Vermögenswerte dürfen keinerlei Ansprüche gegen die von ihm verwahrten Kundenvermögenswerte geltend machen oder andere Rechte ausüben.

Im Konkursfall gehören die Kundenvermögenswerte nicht zu seiner Konkursmasse (Hinweis). Außer bei Anweisungen des Kunden, bei gesetzlichen Aufrechnungen von Kosten-Schulden oder wenn die zuständige Behörde es genehmigt, dürfen Kundenvermögenswerte nicht verwendet werden. Bei den von einem Dienstleister für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte verwahrten virtuellen Vermögenswerten des Kunden liegt das Eigentumsrecht beim Kunden; es darf nicht mit dem Kunden vereinbart werden, dass es übertragen wird. Die Verwahrung darf nicht mit eigenen virtuellen Vermögenswerten gemischt werden.

  • Hinweis: Die Konkursmasse bedeutet sämtliches Vermögen, das das Unternehmen vor dem Abschluss des Konkursverfahrens besitzt, einschließlich beweglicher Sachen, Grundstücken, Vermögensansprüchen usw.; all dies gehört zur Konkursmasse.

Sonderkonto für Einzahlungen gesetzlicher Zahlungsmittel der Kunden

Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte können, mit Zustimmung der Kunden, gesetzliche Zahlungsmittel, die im Zusammenhang mit Geschäften mit virtuellen Vermögenswerten verbleiben, in einem Sonderkonto für Einlagen in derselben Währung bei einem Finanzinstitut aufbewahren, und müssen die vom Kunden hinterlegten gesetzlichen Zahlungsmittel entweder dem Treuhänder übergeben oder eine vollständige Erfüllungsgarantie einer Bank erlangen. Wenn gesetzliche Zahlungsmittel der Kunden hinterlegt werden, gelten die Abrechnungsanforderungen für Dienstleister für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte entsprechend.

Regelmäßige Prüf- und Berichtspflicht

Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte müssen regelmäßig bei der zuständigen Behörde Finanzberichte melden und veröffentlichen, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt oder einer Prüfung/Überprüfung unterzogen wurden; die Meldeverfahren, Veröffentlichungspunkte und das Format werden von der zuständigen Behörde festgelegt.

Dienstleister für die Verwahrung virtueller Vermögenswerte müssen für die von ihnen verwahrten Vermögenswerte der Kunden fortlaufende Abrechnungsmaßnahmen einrichten und einen Wirtschaftsprüfer damit beauftragen, Berichte zu erstellen; zudem müssen sie diese bei der zuständigen Behörde melden und veröffentlichen.

Prüfung bei Ein- und Auslistung virtueller Vermögenswerte

Tauschdienstleister für virtuelle Vermögenswerte müssen die Beschreibungsschrift (Whitepaper) zu den von ihnen angebotenen Tauschdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte veröffentlichen. Wenn ein virtueller Vermögenswert keine Emissionsbeschreibungsschrift enthält, die nach den Vorschriften der zuständigen Behörde erstellt und veröffentlicht wurde, darf der Tauschdienstleister grundsätzlich keine Tauschdienstleistungen für diesen virtuellen Vermögenswert anbieten.

Anbieter von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte müssen Prüfstandards und Prüfverfahren für das Ein- und Auslisten festlegen. Ohne Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen Anbieter von Handelsplattformen keine Handelsplattform-Dienstleistungen anbieten, die Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten betreffen, die nicht durch die zuständige Behörde genehmigt wurden.

Bildquelle: von Crypto City erstellt – Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Management- und Compliance-Überwachungsrahmen

Hauptpunkt 3: Vorschriften für die Ausgabe von Stablecoins in Taiwan

Wenn Anbieter beabsichtigen, Stablecoins innerhalb Taiwans auszugeben, müssen sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erhalten, und die zuständige Behörde wird sich mit der Zentralbank abstimmen und deren Meinung einholen. Die Fassung der Exekutive zieht bei Stablecoins zudem sehr strenge rote Linien:

  1. Zins- und Renditeverbot: Stablecoin-Emittenten dürfen keinerlei Form von Zinsen oder Renditen zahlen und müssen zu Nennwerten ausgeben sowie zurückkaufen (redeem). Auch die derzeitigen Stablecoin-Regelungen in den USA – das „Talentgesetz“-Gesetz („Genie-Bill“)– enthalten diese Bestimmung.
  2. Regelungen zu Rücklagen und Strafgebühr durch die Zentralbank: Der Emittent muss ausreichende Rücklagen halten und diese getrennt aufbewahren. Wenn die Rücklagen nicht ausreichen, erhebt die Zentralbank für den fehlenden Teil als Strafe „Zinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr“, berechnet auf Basis des niedrigsten Geld- bzw. Kredit-Zinssatzes für Zuführungen („niedrigster Interbank-Finanzierungszinssatz“).

Hauptpunkt 4: 8 Kategorien von Strafen – besonders schwere Strafen für Betrug und Marktmanipulation

Der Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ sieht bei Verstößen wie Sanktionen für Betrug, Marktmanipulation usw. extrem harte Strafen vor; die Fassung der Exekutive erhöht außerdem deutlich die praktischen Mechanismen zur Strafverfolgung:

  • Betrug oder Marktmanipulation: Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu höchstens zehn Jahren; zusätzlich Geldstrafe von mindestens 10.000.000 Taiwan-Dollar bis höchstens 200.000.000 Taiwan-Dollar.
  • Strafmilderung durch Selbstanzeige und Geständnis: Für Betrug oder Marktmanipulation gilt: Wenn der Täter sich selbst anzeigt oder im Ermittlungsverfahren ein Geständnis ablegt und innerhalb von 6 Monaten den gesamten Betrag an die Geschädigten erstattet, kann seine Strafe gemildert oder vollständig erlassen werden – damit erleichtert dies den Ermittlungs- und Justizbehörden, der Herkunft nach oben zurückzuverfolgen.
  • Betrieb ohne Erlaubnis oder Ausgabe von Stablecoins: Freiheitsstrafe bis zu sieben Jahren; zusätzlich Geldstrafe von bis zu 100.000.000 Taiwan-Dollar.
  • Illegale Verwendung von Kundenvermögen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für Verantwortliche; zusätzlich Geldstrafe von bis zu 50.000.000 Taiwan-Dollar.
  • Sanktionen gegen juristische Personen (Mitbestrafungsmechanismus): Wenn ein Angestellter Straftaten wie nicht genehmigtem Betrieb oder illegaler Verwendung von Vermögenswerten begeht, wird neben der Bestrafung der Person auch das Unternehmen (die juristische Person) mit gleich hohen hohen Geldstrafen belegt, z. B. bis zu 100.000.000 oder 50.000.000.
  • Ersatzstrafe durch Zwangsarbeit (Einschärfung): Wenn die Geldstrafe 50.000.000 übersteigt, wird die Dauer der Ersatzstrafe für Zwangsarbeit auf bis zu 2 Jahre erhöht; bei 100.000.000 Taiwan-Dollar oder mehr wird sie auf bis zu 3 Jahre erhöht.
  • Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten: Es wird ausdrücklich festgelegt, dass Vermögensvorteile aus Straftaten, wenn sie vom Täter oder von einem Dritten erlangt wurden, außer bei der Rückgabe an die Geschädigten eingezogen werden müssen.
  • Falsche Angaben, Verheimlichung und falsche Verwendung von Namen: Für unwahre Anträge, keine Abgabe von Berichten usw. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 2.400.000; wer als Nicht-Dienstleister einen ähnlichen Namen verwendet, erhält Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 1.200.000.

Bildquelle: von Crypto City erstellt – Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Entwurf des Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Aufsicht und Strafen für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte

Kontroversen zum Gesetz über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte: Kann es Schutz + Innovation zugleich gewährleisten?

Die Finanzaufsichtsbehörde erklärte, dass angesichts dessen, dass in den USA, der EU, Japan, Südkorea, Hongkong und weiteren Regionen nach und nach Vorschriften zu virtuellen Vermögenswerten erlassen wurden, sich international allmählich ein Konsens über die Regulierung virtueller Vermögenswerte herausgebildet habe. Auf dieser Grundlage, die Entwicklung der Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten in Taiwan zu stärken, Investoren zu schützen und gleichzeitig Innovationen in der Finanztechnologie zu berücksichtigen, sei die Einrichtung eines Spezialgesetzes notwendig.

Nach Überarbeitungen wurde dieser Entwurf des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ endlich offiziell von der Exekutive verabschiedet. Auch in der Branche wird derzeit lebhaft darüber diskutiert: Es gibt positive Stimmen, die der Auffassung sind, dass das Erscheinen von Vorschriften zur gesunden Entwicklung der Branche beitragen werde; demgegenüber gibt es kritische Stimmen, die sagen, die Bestimmungen seien extrem streng und könnten neue Start-ups abwürgen.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass die Fassung der Exekutive diesmal auch speziell Klauseln zu „Innovationsversuchen“ und „internationaler Zusammenarbeit“ eingefügt hat: Es wird ausdrücklich festgelegt, dass Anbieter einen Antrag auf Innovationsversuche (Regulatory Sandbox) stellen können und dass die zuständige Behörde zu einem grenzüberschreitenden Informationsaustausch ermächtigt wird.

Insgesamt bedeutet die Entstehung des „Gesetzes über Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“, dass die Krypto-Währungsbranche in Taiwan offiziell aus der Zeit des West-Frontier-„Ausprobierens“ in eine Ära der umfassenden Regulierung und Compliance übergeht – und dass Anbieter zwangsläufig eine schmerzhafte Übergangsphase durchstehen müssen.

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