Ehemann verklagt Ehefrau wegen Diebstahls von über 2.000 Bitcoin! Richter: Die Erfolgsaussichten des Klägers sind äußerst hoch

Das High Court of England and Wales hat kürzlich eine hochkarätige Bitcoin-Diebstahlklage per Fernverfahren verhandelt. Der Kläger Ping Fai Yuen beschuldigt seine getrennt lebende Ehefrau Fun Yung Li, im Jahr 2023 2.323 Bitcoins aus seiner Trezor-Hardware-Wallet gestohlen zu haben. Er behauptet, dass die Gegenseite durch Überwachungskameras (CCTV) heimlich den Mnemonic-Seed und Zugangscodes aufgenommen und die Vermögenswerte schrittweise transferiert habe. Der Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt der Berichterstattung beträgt etwa 176 Millionen US-Dollar. Kläger: Ehefrau und Schwester filmen Mnemonic-Seed ab und transferieren Bitcoins Ping Fai Yuen und Fun Yung Li waren ursprünglich verheiratet. Der Streit entstand während des Scheidungsverfahrens. Anfang Juli 2023 verriet die älteste Tochter von Ping dem Vater, dass die Mutter plane, seine Bitcoins zu stehlen. Daraufhin installierte Ping Überwachungsgeräte. Die Aufnahmen vom 29. und 31. Juli wurden zu entscheidenden Beweismitteln. Darin sind Gespräche zu hören, in denen Fun Yung Li und ihre Schwester diskutieren: „Die Bitcoins sind schon bei mir“, „Zuerst nehmen wir sie“, „Sei vorsichtig, er kann uns nicht verfolgen“, „Benutze eine zweite Brieftasche“, „Hacker suchen“ und weitere Hinweise, wie sie große Summen vor Banken und Polizei verbergen wollen. Laut Urteil des King’s Bench Division des britischen High Court vom 10. März 2026 zeigen Gerichtsdokumente, dass der Kläger behauptet, die erste Beklagte Fun Yung Li und die zweite Beklagte Lai Yung Li seien an der „Exfiltration“ (Ausfuhr) der Bitcoins beteiligt. Es wird angegeben, dass die Vermögenswerte an mehrere Adressen transferiert wurden. Der Kläger behauptet, die Bitcoins seien an 71 verschiedene Adressen gesendet worden. Die Gerichtsdokumente enthalten auch Zusammenfassungen der aufgezeichneten Gespräche, in denen die Beklagten diskutieren, wie sie große Geldbeträge verarbeiten und die Aufmerksamkeit von Banken oder Polizei vermeiden können. Das Urteil erwähnt außerdem, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung der Beklagten Geräte gefunden wurden, die laut Richter für die „Exfiltration“ der Bitcoins notwendig sind. Polizei hat die Ehefrau festgenommen, aber bisher keine weiteren Maßnahmen ergriffen Am 2. August 2023 wurden die Bitcoins plötzlich aus Ping’s Cold Wallet transferiert, danach gab es keine weiteren Transaktionen. Nach Anzeige bei der Polizei wurde Fun Yung Li am 23. Dezember festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 10 Cold Wallets (inklusive Trezor), 5 Seed-Phrasen und mehrere teure Uhren sichergestellt. Die Polizei konnte 4 Wallets entschlüsseln, drei davon gehören eindeutig Ping. Die Ermittlungsbehörden erklärten später, „es fehle an Beweisen“, und ohne neue Hinweise würden keine weiteren Schritte unternommen. Der Fall wurde noch dramatischer: Im September 2024 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Ping und seiner Ehefrau, nachdem er den Diebstahl der Bitcoins entdeckt hatte. Er bekannte sich am 13. September 2024 schuldig wegen „Körperverletzung“ und zweier weiterer Anklagen wegen einfacher Körperverletzung und wurde inhaftiert. Mittlerweile lebt Ping in Thailand, Fun Yung Li wohnt in Hongkong. In den Gerichtsdokumenten hat die Beklagte nur eine kurze, unbegründete Aussage „Ich wusste nichts“ eingereicht und war bei der Anhörung nicht anwesend. Ihr Anwalt nahm nur als Beobachter teil. Die Schwester Lai Yung Li hat die Zustellung der Klage vollständig vermieden und ist bisher nicht offiziell verklagt. Urteilsfokus: Teilweise Klage abgewiesen Am 10. März 2026 erließ Richter Cotter das Urteil (Aktenzeichen: KB-2025-004313, Yuen gegen Li [2026] EWHC 532 (KB)):

  • Sehr hohe Erfolgsaussichten: „Beweise sind äußerst nachteilig für die Beklagten (damning evidence). Die vorherigen Warnungen der Tochter, die aufgenommene Tonaufnahme mit äußerst schädlichen Inhalten sowie die bei der Durchsuchung gefundenen Geräte zur Bitcoin-Exfiltration sprechen stark für den Kläger.“
  • Anordnung zur Vermögenssperre bleibt bestehen: Die Bitcoins sind weiterhin an 71 Adressen eingefroren. Das Gericht verbietet den Beklagten, diese zu transferieren oder zu veräußern.
  • Teilweise Klage abgewiesen: Die traditionellen Ansprüche auf „Unrechtmäßige Aneignung“ (conversion) und „Hausfriedensbruch bei beweglichem Eigentum“ (trespass to goods) sind bei immateriellen Vermögenswerten wie Bitcoins nicht anwendbar und wurden gestrichen. Der Kläger kann innerhalb von 7 Tagen die Klage umformulieren, um Ansprüche auf „ungerechtfertigte Bereicherung“, „Verletzung von Geheimhaltungspflichten“ oder „illegalen Handlungen“ geltend zu machen.
  • Weitere Entscheidungen: Der Antrag der Beklagten, die Kostentragung zu sichern, wurde abgelehnt. Es wurde zugestimmt, die Schwester der Beklagten auf alternativen Weg zu informieren. Es wird empfohlen, schnell einen gemeinsamen Experten für verschlüsselte Blockchain-Tracking zu beauftragen und eine formelle Verhandlung anzusetzen. Richter: Sehr hohe Erfolgsaussichten für den Kläger! Frühzeitige Verhandlung empfohlen In seiner Verfahrensentscheidung erklärte Richter Cotter, dass die Beweise „sehr wahrscheinlich“ zugunsten des Klägers sprechen. Die Tonaufnahmen seien „äußerst schädlich“, und die bei der Durchsuchung gefundenen Geräte stärkten die Behauptungen des Klägers zusätzlich. „Meiner Einschätzung nach hat der Kläger eine sehr hohe Chance auf Erfolg.“ Ergänzend sagte der Richter: „Die Beweise zeigen, dass der Kläger über die Absichten der ersten Beklagten informiert wurde. Die Aufzeichnungen sind eindeutig, und bei der Durchsuchung des Hauses der Beklagten wurden die für die Diebstahl-Exfiltration notwendigen Geräte gefunden.“ Das Urteil erwähnt in Absatz 102, dass die erste Beklagte mehrfach die Gelegenheit hatte, sich zu äußern, sich aber dagegen entschieden hat. Die Bitcoins verbleiben weiterhin an den transferierten Adressen, was die Darstellung des Klägers bestätigt. Aufgrund dieser Umstände hält das Gericht die Erfolgsaussichten des Klägers in einer Hauptverhandlung für äußerst hoch.
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