Gate News-Nachricht: Am 4. April hat ein Richter im US-Bundesstaat Nevada entschieden, dass die von Kalshi bereitgestellten Produkte für Sportvorhersagemärkte keinen wesentlichen Unterschied zu Glücksspielaktivitäten aufweisen. Außerdem hat er die zuvor erlassene einstweilige Verfügung verlängert und eine vom staatlichen Glücksspielaufsichtsbehörden beantragte vorläufige Anordnung genehmigt, mit der Kalshi untersagt wird, bis zur weiteren Verhandlung des Verfahrens weiterhin entsprechende Kontraktdienstleistungen vor Ort anzubieten. Die Anordnung war ursprünglich am 20. März erlassen worden und umfasst Vorhersagemärkte im Zusammenhang mit Sport, Unterhaltung und Wahlen. Die Aufsichtsbehörden sind der Ansicht, dass die betreffenden Produkte den Glücksspielvorschriften des Bundesstaats unterliegen sollten, während Kalshi geltend macht, dass es sich um einen Derivatemarkt handelt, der unter Bundesaufsicht steht. Gegenwärtig ist die Frage, wem die Zuständigkeit für die entsprechende Regulierung zusteht, weiterhin umstritten.